Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
15.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
13.05.2025
Sonstiges
24.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
17.08.2023
Entscheidungen im Verfahren
24.07.2023
Entscheidungen im Verfahren
28.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
23.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
21.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
08.10.2021
Entscheidungen im Verfahren
13.09.2021
Entscheidungen im Verfahren
20.04.2021
Sonstiges
02.02.2021
Eröffnungen
13.11.2020
Sicherungsmaßnahmen
21.08.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
12.04.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
15.11.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
06.03.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
20.04.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
19.03.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
07.03.2014 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012
08.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
05.04.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
17.02.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
01.04.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
05.02.2009 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007
15.02.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006